Das Projekt „ZukunftsChancen – Ausbau demokratiefördernder Strukturen bei der AWO Thüringen“ gewährt für den Zeitraum 2020 bis 2024 eine Förderung für Mini-Projekte (max. 500 € pro Mini-Projekt) in AWO Einrichtungen zu folgenden Themen:
- Rassismus
- Diversitätsförderung
- transkulturelle Öffnung
- Vorurteilsbewusstsein
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Partizipation
Ziel soll es sein, Hauptamtliche und Ehrenamtliche in den Strukturen der AWO in Thüringen und ggf. zukünftige Ehrenamtliche anzuregen, sich aktiv mit den Themenkomplexen Vielfalt und menschenverachtende Einstellungen zu beschäftigen und eine Auseinandersetzung mit diesen Themen in der Einrichtung/ Gliederung voranzutreiben.
Förderfähig sind:
- Honorare für Referent*innen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Seminar- und/oder Bastelmaterialien
- Literatur
- Bewirtungskosten (max. 10 € pro Tag und Person)
- Miete für Veranstaltungsräume (keine laufenden Vereinskosten)
Nicht förderfähig sind:
- laufende Vereinskosten (Miete, Internet, Strom etc.)
- Fahrtkosten
- Einzelanschaffungen über 200€ (z.B. Möbel, Computer etc.)
- Projekte mit agitatorischen Zielen
- Projekte, die in ihren Zielen überwiegend Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sind oder überwiegend schulischen Zwecken dienen
- Maßnahmen, die nach ihrem Charakter durch das Asylbewerberleistungsgesetz bzw. das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz oder sonstigen kommunalen Regelungen abgedeckt werden
Zuwendungsberechtigt sind sowohl natürliche Personen, als auch Personengruppen (Vereine, Initiativen etc.). Diese sollten als Haupt- oder Ehrenamtliche in einem Verhältnis zu AWO-Einrichtungen oder anderen Z:T-Trägern stehen.
Rahmenbedingungen
Das Projektbüro übernimmt die Fachberatung und unterstützt bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Vernetzung mit anderen Trägern. Die Projektanträge werden vom Projektbüro geprüft und gegebenenfalls bewilligt.
Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch spätestens eine Woche vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden. Der Antrag muss von einer volljährigen Person unterzeichnet werden. Ein Antragsformular als Vorlage erhalten Sie hier als Download.
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Projekt. Bestellungen für Bastel-, Seminarmaterial, Drucksachen, Honorare etc. werden direkt über das Projekt abgerechnet und bezahlt. Eine Mittelweitergabe ist nicht möglich. Zur Abrechnung gehört ein kurzer Sachbericht, ggf. Teilnehmendenlisten (werden zur Verfügung gestellt) und ggf. andere Unterlagen (eventuell Fotodokumentation).
Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren und andere Druckerzeugnisse) müssen durch das Projektbüro genehmigt und die entsprechenden Logos der Fördermittelgeber verwendet werden.
Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Zur Unterstützung und Beratung bei der Antragsstellung bzw. Entwicklung und Durchführung von Projekten, steht Ihnen das Team des Projekts „ZukunftsChancen“ gerne zur Verfügung.
Sie haben eine Aktion geplant, die von unseren Förderrichtlinien abweicht? Dann möchten wir Sie auf andere Fördermöglichkeiten hinweisen:
Interventionsfonds „Denk Bunt!“
Im Rahmen des Interventionsfonds können Projekte bis maximal 1.000 Euro gefördert werden. Ziel des Interventionsfonds ist es, schnell auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Die Anträge sind formgebunden unter Verwendung des Antragsformulars beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Mehr Informationen dazu hier.